Rauchmelder
Generelle Rauchmelderpflicht in Bayern ab 01.01.2018!
Bereits seit dem 01.01.2013 besteht für Neu- und Umbauten der Einbau von Rauchmeldern Pflicht! Bis spätestens zum 31.12.2017 müssen auch Haus- oder Wohnungseigentümer in bestehenden Wohnungen und Gebäuden Rauchmelder eingebaut sein! Demnach gilt ab dem 01.10.2018 in Bayern eine generelle Rauchmelderpflicht in allen Wohnungen und Häusern!
Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen.
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter). Der Eigentümer ist verpflichtet zu prüfen ob der Mieter die Betriebsbereitschaft überwacht! (Es haftet immer der Eigentümer einer Immobilie für die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder).
Am 25.09.2012 wurde der “Gesetzesentwurf der Staatsregierung zur Änderung der bayerischen Bauordnung und des Baukammerngesetzes“ (Drucksache 16/13683) im Bayerischen Landtag eingebracht. Im Änderungsantrag zu diesem Gesetzentwurf vom 25.09.2012 (Drucksache 16/13736) wird Einführung einer gesetzlichen Rauchwarnmeldepflicht gefordert. Der Antrag sieht vor, dem Art. 46 BayBO (Wohnungen ) folgenden Absatz zuzuführen: (4) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werde, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. Die Gesetzesänderung wurde am 11.12.2012 vom Ministerpräsidenten unterzeichnet und am 17.12.2012 im Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 23/2012 (S. 633ff) bekannt gegeben.
Die Gesetzesänderung trat in Bezug auf Art. 46 BayBO am 1. Januar 2013 in Kraft. Damit ist der Einbau von Rauchwarnmeldern in Bayern ab dem 01.01.2013 in Neubauten gesetzlich verpflichtend. Für die Nachrüstung bestehender Wohnungen läuft eine Übergangsfrist bis 31.12.2017. Das Bayerische Staatsministerium des Innern als Oberste Baubehörde hat im Januar ergänzende „Hinweise zu Rauchwarnmeldepflicht für Wohnungen“ herausgegeben (siehe Downloads im Kasten rechts). Es wird in dem Schreiben unter anderem klargestellt, dass die Übergangfrist bis zum 31.12.2017 für neue Wohnungen und Gebäude mit offiziellem Baubeginn vor dem 01.01.2013 gilt. Ausnahme sind Sonderbauten, wie zum Beispiel Hochhäuser, für die das Datum der Baugenehmigung als Stichtag zählt.
Der Funk-Rauchwarnmelder Genius Hx von Hekatron ist Testsieger beim Rauchmeldertest der Stiftung Warentest in der Rubrik funkvernetzbare Rauchmelder. In allen fünf Testkategorien schneidet der Genius Hx mit der Note "gut" ab und erhält das Test-Qualitätsurteil "gut" (2,0) berichtet die Zeitschrift Test in Ausgabe 1/2013.
Wir - die Firma Albinger Fensterbau aus Welden - beraten Sie gerne bezüglich der Anschaffung zugelassener Rauchmelder und übernehmen die fachmännische Installation und Wartung von Rauchmeldern in Wohnungen und Gebäuden.